Betreff: Presseerklärung Altersversorgung Kammer Von: "ihk-zwang-nein" Datum: Tue, 6 Mar 2007 20:00:06 +0100 An: Verband der GmbH-Geschäftsführer e.V. / Simonshofer Straße 7 / 91207 Lauf Der Verein ist eingetragen unter VR 379 beim AG Hersbruck Vorstand: Eric Mommer Mittelständische Zwangskammer-Verweigerer Alb-Bodensee/Ulm Sonnenstraße 50 / 89077 Ulm Pressesprecher: Peter Drück PRESSEERKLÄRUNG 05. März 2007 Altersversorgung und Gehalt der IHK-Geschäftsführer Ein Schlag ins Gesicht der Zwangsbeitragszahler !! Betriebliche Altersversorgung der IHK-Geschäftsführer Aufgrund der uns vorliegenden Korrespondenz mit dem IHK-Geschäftsführer Ralf Börsig (IHK Ulm) haben wir Veranlassung zu der Vermutung, dass die Geschäftsführer der IHK Ulm von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit wurden und gleichzeitig eine gehaltsdynamische 75%-Pensionszusage (75%-Beamtenversorgung) erhielten. Wir vermuten, dass alle IHK-Ge­schäftsführer eine Beamtenversorgung erhalten. Von einer solchen Altersversorgung können die Geschäftsführer der Zwangsbeitrag zahlenden Firmen nur träumen: Diesen wird das Nettogehalt um den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversiche­rung (50% von 19,9% von € 5.250,00 = € 522,37) ge­kürzt! Die meisten Geschäftsführer erhalten als betriebliche Zusatzversorgung lediglich eine Direktversicherung mit einem Jahresbeitrag von maximal € 4.320,00. Darüber hinaus erhalten nur wenige angestellte Geschäftsführer eine Pensi­onszusage und nie eine Altersversorgung von 75% ihres letzten Gehaltes. Wir fragen uns: Auf­grund welcher Leistungen erhalten die IHK-Geschäftsführer eine Beamtenversorgung?? Gehälter der IHK-Geschäftsführer Die von uns vermutete 75%-Beamtenversorgung der IHK-Geschäftsführer lässt den Verdacht aufkommen, dass auch deren Gehälter überdimensioniert sind, d.h. nicht berücksichtigen, dass deren Arbeitsplatz mit keinem Insolvenzrisiko belastet ist, persönlich kein Kündigungsrisiko besteht und konkrete Leistungsvorgaben fehlen. Dem gegenüber steht der Arbeitsplatz der Geschäftsführer der Zwangsbeitrag zahlenden Firmen stets unter Insolvenz- und Kündigungs­risiko und Leistungsvorgaben (die Höhe des Geschäftsführergehaltes wird maßgeblich vom wirt­schaftlichen Erfolg seiner Geschäftsführung bestimmt). Geheimhaltung der IHK-Geschäftsführervergütungen ist nicht zu rechtfertigen Die IHK-Geschäftsführervergütungen werden vollständig aus den Zwangsbeiträgen der Zwangs­mitglieder finanziert. Wir fragen uns: Warum werden die Geschäftsführerverträge und Pensions­verträge der IHK-Geschäftsführer nicht der Vertretung der Zwangsbeitragszahler (IHK-Parla­ment) zur Diskussion und Genehmigung vorgelegt?? Die aus Steuern finanzierten Gehälter der Parlaments- und Regierungsmitglieder werden öffentlich diskutiert und von den zuständigen Ver­tretungen der Steuerzahler (Parlamente) per Gesetz verabschiedet! Mit der von den Industrie- und Handelskammern praktizierten Geheimhaltung sind wir nicht einverstanden. Wir fordern: 1. Die alljährliche Veröffentlichung der IHK-Geschäftsführervergütungen (Gehalt; betriebliche Altersversorgung; Geschäftswagen) in der jeweiligen IHK-Zeitschrift und 2. Diskussion und Genehmigung der IHK-Geschäftsführerverträge und Pensionsverträge durch die IHK-Parlamente. Vorsorglich fordern wir den Bundesgesetzgeber (der für das IHK-Gesetz zuständig ist) auf, durch eine entsprechende Ergänzung des IHK-Gesetzes die Industrie- und Handelskammern zur Offen­legung der IHK-Geschäftsführervergütungen zu verpflichten. Lauf, den 05. März 2007 Ulm, den 05. März 2007 Eric Mommer Peter Drück (Vorstand) (Pressesprecher)